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Empfängerprüfung wird Pflicht – Das sollten Sie wissen

Banken müssen künftig bei jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu vermeiden. 

Für Bildungseinrichtungen bedeutet das: 

  • Honorarauszahlungen an externe Lehrkräfte oder Dienstleistende sind betroffen. 
  • Stammdatenpflege ist entscheidend. Der Name des Empfängers muss exakt so hinterlegt sein, wie er bei der Bank geführt wird (z. B. „Dr. Max Mustermann“ statt „Max Mustermann“). 
  • Abweichungen können zu Rückmeldungen oder blockierten Zahlungen führen. 

Unser Tipp: 

Tritt ein Problem bei der Überweisung auf, überprüfen Sie die hinterlegten Kontoinhaber- und IBAN-Daten in KuferSQL. Gegebenenfalls ist eine Bestätigung durch den Zahlungsempfänger erforderlich. 

Empfängerprüfung wird Pflicht – Das sollten Sie wissen