KuferSQL

Umfassend und intuitiv: Unser Seminarverwaltungsprogramm KuferSQL unterstützt alle täglichen Arbeiten, die in Ihrer Schulungseinrichtung anfallen und bietet viele spannende Sonderfunktionen. Deutlich mehr als 1.500 Kunden verwenden das Programm derzeit auf deutlich mehr als 15.000 Arbeitsplätzen.

Newsletter

KuferSQL ermöglicht Ihnen, gezielte und kostengünstige Mail-Werbekampagnen durchzuführen und Newsletter-Systeme aufzubauen, die auch den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung standhalten. Dabei dient KuferSQL als Datenbank-Basis, um Adressen zu erfassen, zu klassifizieren, bei Bedarf zu pflegen und von dort aus mit gezielten Auswahlkriterien mit möglichst geringem Streuverlust automatisiert die Marketing-Aktion anzustoßen.

KuferSQL stellt alle benötigten Daten für den Versand von graphisch ansprechend gestalteten Newslettern oder personalisierten (Mail-) Marketing-Aktionen zur Verfügung und übergibt diese Daten an spezialisierte Newsletter-Systeme.

Für jede Adresse (Teilnehmer, Dozenten, Interessenten, sonstige Adressen) und deren Ansprechpartner können eine oder mehrere Mail-Adressen erfasst werden. Die Adressen lassen sich nach von Ihnen frei wählbaren Kriterien (z.B. Interessensgebiet, Zielgruppe, Branchen, Kennzeichen) gliedern.

Komfortable Auswahlroutinen ermöglichen eine einfache und zielgerichtete Selektion der gewünschten Adressen, auch in Verbindung mit der Historie der bisher belegten Kurse. Somit können z.B. alle, die mal EDV-Kurse gebucht haben, sich aber seit einem Jahr nicht mehr angemeldet haben, auf neue EDV-Angebote hingewiesen werden.

Anmeldungen zum Newsletter, die auf Ihrer Homepage in dem von KuferWEB zur Verfügung gestellten Plugin vorgenommen wurden, können von Ihrer Homepage elektronisch weitergeleitet werden und als gegebenenfalls neue Einträge im Teilnehmerstamm unter Berücksichtigung der Einträge in den Newsletter-Datenfeldern nach KuferSQL übernommen werden.

Automatische Anbindungen zu allen relevanten Newsletter- oder Mail-Marketing Systemen sind vorhanden. Die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Robinson-Liste) werden berücksichtigt.