Seit dem 9. Oktober 2025 gilt im gesamten Euroraum die neue gesetzliche Vorgabe zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VoP). Banken müssen künftig bei jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu vermeiden.
Für Bildungseinrichtungen bedeutet das:
-
Honorarauszahlungen an externe Lehrkräfte oder Dienstleistende sind betroffen.
-
Stammdatenpflege ist entscheidend. Der Name des Empfängers muss exakt so hinterlegt sein, wie er bei der Bank geführt wird (z. B. „Dr. Max Mustermann“ statt „Max Mustermann“).
-
Abweichungen können zu Rückmeldungen oder blockierten Zahlungen führen.
Unser Tipp:
Tritt ein Problem bei der Überweisung auf, überprüfen Sie die hinterlegten Kontoinhaber- und IBAN-Daten in KuferSQL. Gegebenenfalls ist eine Bestätigung durch den Zahlungsempfänger erforderlich.