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Empfängerprüfung wird Pflicht – Das sollten Sie wissen

Ab 9. Oktober 2025 gilt im gesamten Euroraum die neue gesetzliche Vorgabe zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VoP). Banken müssen künftig bei jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu vermeiden. 

Seit dem 9. Oktober 2025 gilt im gesamten Euroraum die neue gesetzliche Vorgabe zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VoP). Banken müssen künftig bei jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu vermeiden. 

Für Bildungseinrichtungen bedeutet das: 

  • Honorarauszahlungen an externe Lehrkräfte oder Dienstleistende sind betroffen. 

  • Stammdatenpflege ist entscheidend. Der Name des Empfängers muss exakt so hinterlegt sein, wie er bei der Bank geführt wird (z. B. „Dr. Max Mustermann“ statt „Max Mustermann“). 

  • Abweichungen können zu Rückmeldungen oder blockierten Zahlungen führen. 

Unser Tipp: 

Tritt ein Problem bei der Überweisung auf, überprüfen Sie die hinterlegten Kontoinhaber- und IBAN-Daten in KuferSQL. Gegebenenfalls ist eine Bestätigung durch den Zahlungsempfänger erforderlich. 

Kufer Software GmbH ist ein Softwareunternehmen mit Sitz in Mühldorf am Inn. Das Unternehmen entwickelt maßgeschneiderte Softwarelösungen für die Seminarverwaltung in der Erwachsenenbildung. Von Standardanwendungen bis hin zu umfassenden, digitalen Systemlösungen – Kufer Software optimiert und steigert die Effizienz Ihrer Kursverwaltung.