Elektronische Meldung an das Finanzamt
Bestimmte Einrichtungen und Unternehmen sind aufgrund der Mitteilungsverordnung dazu verpflichtet, dem Finanzamt Zahlungen und Honorare in elektronischer Form zu übermitteln. Die Meldung erfolgt ab dem 01.01.2025 verpflichtend mit Elster. Dabei gilt eine Übergangsfrist bis zum 02.03.2026.
Da eine manuelle Eingabe für größere Einrichtungen nicht realisierbar ist, erstellen wir für KuferSQL die Schnittstelle "elektronische Finanzamtsmitteilung", mit der Sie die Daten einfach und sicher nach Elster übertragen können. Falls für Sie diese Pflicht Gültigkeit hat und Sie Interesse an dieser Schnittstelle haben, dann melden Sie sich gerne über das Formular.
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